E-Rechnung, ein Schritt zur Digitalisierung

Stand 18.09.2024

Zum 01.01.2025 startet die E-Rechnung – ein weiterer Schritt in die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, der dann alle Unternehmen betrifft. Neben der Möglichkeit zur automatisierten Bearbeitung soll auch Umsatzsteuerbetrug verhindert werden.

Doch was bedeutet das für Sie und uns?

Stand heute: Grundsätzlich sollen alle Unternehmen ab dem 01.01.2025 dazu in der Lage sein E-Rechnungen zu empfangen, verarbeiten und archivieren.  Bis zum 31.12.2026 dürfen noch Papierrechnungen versendet werden, elektronische Formate bedürfen allerdings ab dann der Zustimmung des Empfängers.

Ab 2027 müssen Unternehmen ab 800.000€ Vorjahresumsatz ihre umsatzsteuerpflichtigen Inlandsrechnungen auf diesem Wege versenden. Alle darunter dürfen noch andere Formate nutzen. Mit dem Jahreswechsel auf 2028 müssen dann alle Unternehmen im Bereich B2B die E-Rechnung nutzen.

Das EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange-Verfahren) soll auch dann noch genutzt werden können, solange ein dem Umsatzsteuergesetzt entsprechender Meldedatensatz extrahiert werden kann.

Was ist eine E-Rechnung?

Im Gegensatz zu den bisherigen Formaten sind  E-Rechnungen leicht maschinenlesbar, dadurch können sie automatisiert bearbeitet werden. Das individuelle Design des Unternehmens entfällt hierbei vollständig. Das dafür vorgesehene Format heißt XML (X-Rechnung). Zudem soll eine automatische Meldung der Umsatzsteuer ermöglicht werden.

Eine Sicherheitsprüfung ist jedoch nur möglich, wenn die E-Rechnung durch ein Visualisierungsprogramm lesbar gemacht wird. Wichtig ist, dass die EU-Norm EN-16931 zusammen mit der deutschen CIUS (Core Invoice Usage Specification) angewendet wird.

Aktuell gibt es noch ein weiteres Format, das für viele sicherer erscheinen mag: ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland). Hierbei wird die XML-Datei unsichtbar in eine PDF eingebettet, wodurch sie für den Menschen lesbar bleibt.

Wie sie übertragen wird, ist aktuell noch nicht eindeutig geregelt, ob per E-Mail, über Kundenportale, Datentransfersysteme… noch ist es den Unternehmen überlassen, solange kein Medienbruch entsteht und man seine Rechnung 10 Jahre archivieren kann.

Wie erstellt man die E-Rechnungen?

Es gibt diverse Online-Generatoren, mit denen man ohne Software auf dem PC die entsprechenden Formate erstellen kann. Aus der PDF wird so ein ZUGFeRD mit begrenzen Möglichkeiten des Designs.

Viele große Anbieter von Buchhaltungs- oder Rechnungsprogrammen bieten bereits Funktionen zur Erstellung, Versendung, Archivierung und Verbuchung an.

Für welche Rechnungen gilt die Vorgabe?

Für alle Rechnungen im B2B-Bereich ab einer Summe von 250€  die umsatzsteuerpflichtig im Inland sind, Beträge darunter dürfen weiter als Papierrechnung versendet werden.

Vorteile:

  • Kürzere Rechnungszeiten
  • schnellere Bearbeitung
  • Ressourcenschonung
  • weniger anfällig für Fehler (z.B. Zahlendreher)
  • flexibleres Arbeiten
  • automatisierte Archivierung und Bearbeitung möglich

Dieser Beitrag wird mit dem bekannt werden weiterer Informationen angepasst.

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